Aktueller Hinweis:

Aktueller Hinweis: Mit Beschluss der Geschäftsleitung vom 20.11.2019 werden auf Grund der Abrechnungsverzögerung zwischen der Abrechnungsstelle und dem Bildungsträger bis auf Widerruf keine ESF-Förderungen (Qualifizierungsscheck, Bil-dungsprämie, Prämiengutschein) mehr zur Verrechnung angenommen. Ausnahme sind Förderungen mit dem NRW-Bildungsscheck!

Förderung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung nach den jeweiligen Richtlinien von Bund und Ländern. Einige Anbieter haben wir im nachfolgenden Text erläutert. Beachten Sie bitte, dass der Differenzbetrag ohne Ratenzahlung fällig wird. Des weiteren greift die gegenwärtige Rabattaktionen nicht, da der Kurs bereits gefördert wurde.

Aktionsrabatte werden bei Förderung nicht gewährt!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team (Hotline: 030 - 520 043 484) oder Kontakt.

Qualifizierungsscheck Hessen

Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungs-schecks“ die Weiter-bildung von Beschäftigten in kleinen und mittel-ständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern). Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten. 50 % der Lehrgangskosten, bis zu 500,– Euro pro Person und Jahr werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung.

Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de

Bildungsprämie

Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor, um beruflich am Ball zu bleiben. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.

Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Das Programm besteht aus zwei Komponenten, dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen, die miteinander kombiniert werden können.

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro betragen darf.

Die zweite Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Der Spargutschein wird ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben. Mit ihm ist eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Voraussetzung für den Spargutschein ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens.

Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter  http://www.bildungspraemie.info/

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein- Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck. Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) arbeiten und die seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungs-scheck dennoch beziehen. Bei der Wahl Ihres Lehrgangsthemas sind Sie relativ frei. Denn das Fortbildungsinstitut muss nicht in NRW liegen. Wichtig ist nur, dass das Institut anerkannt ist. Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen. Ausführliche Infos zum Bildungsscheck sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie unter www.esf.nrw.de

M&B Institut – Stipendium

Jedes Schuljahr vergeben wir nach festen Kriterien Stipendien an Kursteilnehmer/innen, um benachteiligten Personen Chancengleichheit zu geben. Das Stipendium kann ganz oder teilweise erteilt werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums sind:

  • Kinderreiche Familien mit geringem Einkommen, auch Alleinerziehende

  • Langzeitarbeitslose mit Hartz IV Einkommen

  • Personen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen

Steuern sparen (Rückerstattung ESt)

Auch der Staat hat erkannt, dass er seine Bürger in Sachen Fort- und Weiterbildung fördern muss. Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs macht es jetzt möglich, berufsbegleitende Weiterbildung in unbegrenzter Höhe steuerlich abzusetzen. Sie können diese als Werbungskosten absetzen, sofern Sie angestellt sind. Wenn Sie als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Selbst-ständiger tätig sind, geben Sie die Lehrgangskosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an.

Folgende Auslagen können Sie geltend machen:

Sie können die Lehrgangsgebühren als solche absetzen. Zusätzlich begleitende Kosten, wie z. B. Seminar- und Prüfungs-gebühren, Arbeitsmittel (wie der Kauf eines PCs, Software, Bücher, Fachzeit-schriften), Kosten für Fahrten und Übernachtungen, Zinsen – sofern Sie für Ihren Kurs einen Kredit aufnehmen –, unter Umständen ein Arbeitszimmer usw. Aber Achtung: Das Finanzamt darf den häuslichen Arbeitsplatz überprüfen. Am besten fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach genauen Informationen. Sie sehen: Der Staat ist bereit, Ihre Weiterbildung zu honorieren und weniger Steuern von Ihnen zu verlangen. Mehr noch als bisher wird Ihre Fort- und Weiterbildung dadurch für Sie zur lohnenden Geldanlage.