Hausordnung

1. Schulgemeinschaft

1.1 Allgemeines

Diese Hausordnung wurde von der Geschäftsleitung, den Vorstand und Dozenten des M&B Institutes Wittenberg gemeinsam erstellt und wird per 12.09.2008 erlassen. Sie gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulungsgelände, Schulungsgebäude aufhalten.

Diese Ordnung erstreckt sich auf das gesamte Schulungsgelände, Schulungsgebäude, Grünanlagen und Parkplatz. Das Schulungsgelände mit seinen Einrichtungen und gärtnerischen Anlagen hat nicht nur Funktionswert, sondern soll auch zum Wohlbefinden beitragen.

Die Sauberkeit von Räumen und Plätzen ist ein Anliegen Aller. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Vermeidung von Müll muss das Bestreben aller Kursteilnehmer des Institutes (Privatschule) sein. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, d. h., wer eine Belastung der Umwelt oder einen Schaden verursacht hat, haftet für die Beseitigung bzw. Wiedergutmachung.
Grundsätzlich ist jede Klasse für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Seminarraum (einschließlich Flur) zuständig und verantwortlich. Das Nähere regeln der Fachdozent bzw. die Fachdozenten.
Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes gelten die Ordnungen des Veran-staltungsortes zusätzlich.

Liegen besondere Umstände vor, die das allgemeine Verhalten oder das Lernverhalten eines Kursteilnehmers nachhaltig negativ beeinflussen, so ist dies von dem Kursteilnehmer selbst dem Kursleiter (Dozenten) oder dem Institutsleiter möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Zur Teilnahme am Unterricht gehören auch die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Mitbringen vollständiger Unterrichtsmaterialien bzw. Arbeitsmittel.

Jede Änderung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, des Namens oder der Wohnungsanschrift ist sofort dem Dozenten bzw. dem Sekretariat zu melden.

Für individuelle Beratungsgespräche stehen die Institutsleitung und die Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache dem Kursteilnehmer zur Verfügung.

1.2 Verhalten

Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe im persönlichen Umgang sind Voraussetzungen und zugleich Ziele schulischen Zusammenlebens. Auch auf den Straßen und im unmittelbaren Umfeld der Schule erwarten der Bildungsträger und die pädagogisch Verantwortlichen von dem Kursteilnehmer rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Von jedem Kurteilnehmer wird erwartet, dass er durch sein Auftreten, Benehmen, Handeln oder Unterlassen von Handlungen zum reibungslosen Unterrichtsbetrieb beiträgt. Gewalt in jeder Form (Schlagen, Raufen, Spucken, Schneeball werfen und vulgäre Sprachformen) von oder gegenüber Teilnehmern dieser Schule wird nicht toleriert. Gegen Gewalttäter werden geeignete Ordnungs-maßnahmen ergriffen.

Das Mitbringen und Tragen von Waffen aller Art ist verboten. Das Verbot gilt auch für Laserpointer und andere gesundheitsgefährdende Gegenstände. Drogenkonsum und -handel (legaler und illegaler Art) sind auf dem Schulgelände verboten. Die Schule ist rauchfrei, deshalb gilt ein generelles Rauchverbot in der ganzen Schule (Institut). Bei genehmigten Schulveranstaltungen kann die Instituts-leitung den Ausschank von alkoholischen Getränken ausnahmsweise gestatten. Handys und Uhren mit Zeitsignal sind während des Unterrichts abzustellen. Des Weiteren dürfen Handys und andere Kommunikationsmittel nicht zu Prüfungen (einschließlich aller sonstigen Leistungsüberprüfungen) jeglicher Art mitgeführt werden.

Die private Nutzung von Musikwiedergabegeräten ist auf dem Schulungsgelände nicht erlaubt.
Das Essen und Trinken sowie das Kauen von Kaugummi sind (in den Unterrichts- und Fachräumen) nicht gestattet.

1.3 Pausen

Der Unterricht beginnt um 09:00 Uhr. Unterrichtspausen sind nach der zweiten und vierten Blockstunde vorgesehen. Zu anderen Zeiten dürfen Kursteilnehmer nur mit Genehmigung der Dozenten die Klassenräume verlassen.

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 18:00 Uhr. Aufsicht auf dem Schulgelände obliegt den Dozenten, dem Hausmeister. Während der Pausen werden die Seminarräume abgeschlossen. Für mitgebrachte Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck usw.) wird von der Schule keine Haftung übernommen. Sollten diesbezügliche Verluste oder Schäden auftreten, sind diese sofort der Polizei zu melden. Es wird empfohlen, eine private Diebstahlversicherung abzuschließen. Das Tragen symbol-trächtiger Kleidung ist untersagt. In den Pausen halten sich die Kursteilnehmer auf dem Schulungsgelände oder im Bereich des Foyers/der Pausenhalle auf. Der Parkplatz, die geparkten Kraftfahrzeuge, die öffentliche Straße und der Bürgersteig sind kein Aufenthaltsort in den Pausen.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen außerhalb des Schulungsgebäudes gestattet. Im gesamten Schulungsgebäude einschließlich der Eingangsbereiche besteht Rauchverbot.

Sämtliche Ein- und Ausgänge, Treppen und Türen sind freizuhalten. Der Aufenthalt auf der Straße vor der Schule ist grundsätzlich während der Unterrichtszeit und der Pausen untersagt. Den Anweisungen von Weisungsbefugten, Aufsichtführenden und dem Hausmeister ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Kursteilnehmer dürfen während der Schulzeit das Schulungsgelände nur mit Erlaubnis eines Dozenten verlassen; in Pausen und Freistunden ist dem Kursteilnehmer das Verlassen des Schulgeländes - nach Absprache mit dem Dozenten - erlaubt. Aufenthaltsmöglichkeiten während der Unterrichtspausen und der Mittagspause sind Aufenthaltsraum und Eingangshalle. Verlassen Kursteilnehmer dennoch während der Schulzeit ohne Erlaubnis das Schulungsgelände, besteht kein Versicherungsschutz.

1.4 Aushänge und Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, Aushänge und Anschläge im und vor dem Schulungsgebäude müssen vor der Veröffentlichung von der Institutsleitung genehmigt werden. Auf dem Schulungsgelände ist die Verteilung von Flugblättern und anderen Schriften zu Werbezwecken untersagt.

2. Versäumnisse

2.1 Fehlzeiten bei Vorortseminaren

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, pünktlich an den Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, auch wenn sie außerhalb der üblichen Unterrichtszeit und außerhalb des Schulungsgeländes stattfinden.
Kann ein Kursteilnehmer wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe am Unterricht nicht teilnehmen, so ist dies dem Kursleiter oder dem Sekretariat sofort anzuzeigen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer vorliegen. 
Der Klassensprecher wendet sich an das Schulsekretariat, wenn der Dozent 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Seminarraum ist.

Sekretariat: Rufnummer 030 / 520 043 484
Verwaltung: Rufnummer 03491 / 66 58 890

2.2 Beurlaubungen bei Vorortseminaren

Eine Beurlaubung kann bei Vorliegen zwingender Gründe auf vorherigen schriftlichen Antrag nach Maßgabe der Schulordnung ausgesprochen werden. Beurlaubungen werden im Einzelfall nur genehmigt in folgender Weise: Einzelstunden von dem jeweiligen Fachdozenten, bis zu drei Tagen von dem Kursleiter (mit schriftlichem Antrag), alle anderen Fälle vom Institutsleiter (mit schriftlichem Antrag über den Kursleiter)

Unmittelbar vor und nach den Ferien sollen grundsätzlich keine Beurlaubungen ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Institutsleiter gestatten.

3. Nutzung der Gebäude und des Inventars

3.1 Schutz der Bausubstanz und des Inventars

Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, das Schuleigentum, insbesondere das Schulungsgelände, die Schulanlagen, die Einrichtungsgegenstände sowie die Lehr- und Unterrichtsmittel, Maschinen und Werkzeuge pfleglich zu behandeln. Er haftet für den von ihm grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schaden. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter, volljährige Kurs-teilnehmer handeln in eigener Verantwortung. Schäden an Schuleigentum sind nach Feststellung sofort einem Dozenten oder im Sekretariat zu melden. Innerhalb jeder Klassengemeinschaft wird die Einrichtung eines Ordnungsdienstes geregelt, der unter anderem für die Sauberhaltung der Tafel und des Unterrichtsraumes verantwortlich ist.

Nach Unterrichtsschluss ist der Unterrichtsraum aufgeräumt zu verlassen. Die Stühle sind vorsichtig auf die Tische zu stellen, die Tafel ist zu säubern, die Fenster sind zu schließen und die Jalousien sind hochzudrehen.
Die schuleigenen Computeranlagen dürfen privat zu persönlichen Zwecken nicht verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung sind Ansprüche jeglicher Art - insbesondere Urheberrechtsansprüche - gegen den Bildungsträger, die Institutsleitung und die aufsichtführenden Lehrkräfte ausgeschlossen.
Fundsachen sind (mit Angabe des Fundortes) beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

3.2 Schulungsgelände

Schulfremde dürfen sich auf dem Schulungsgelände nicht aufhalten. Gäste und Besucher melden sich im Sekretariat an. Zum Schulungsgelände sind die offiziellen Wege und Zugänge zu benutzen. Für eventuelle Beschädigungen außerhalb des offiziellen Schulwegs haftet nicht die Schule, sondern der Verursacher.

3.3 Parken

Kursteilnehmer parken ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Park- und Abstellplätzen.
Eingänge und Zufahrten sind immer freizuhalten.

3.4 Sicherheit

Unfälle auf dem Weg von und zur Schule, in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Formblätter sind dort erhältlich. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht nur für den direkten Schulweg. Alle Kursteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass die eigene Sicherheit sowie die ihrer Mitschüler nicht beeinträchtigt wird. Wer Sicherheitseinrichtungen der Schule beschädigt, richtet nicht nur Sachschaden an, sondern erhöht die Gefahr für alle. Bei Gefahr wird (durch An- und Abschwellen des Sirenensignals) Alarm gegeben. Alle Kursteilnehmer verlassen dann unverzüglich, jedoch ohne Hast, das Schulungs-gebäude und begeben sich in die angewiesenen Sicherheitsbereiche. Die Fluchtwege sind mit grünem Pfeil gekennzeichnet. Die Einzelheiten regelt ein Alarmplan, in dem auch die Fluchtwege beschrieben sind. Auf allen Fluren befinden sich Feuerlöscher, die nur im Brandfall ordnungsgemäß benutzt werden dürfen. Die Nutzung der Fachräume wird durch zusätzliche Benutzerordnungen geregelt. Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften unabdingbar. Den Anordnungen der Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten.

Zum fachpraktischen Unterricht in den Schulungsräumen sind zweckentsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Kleidung bzw. Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen kann der Kursteilnehmer vom fachpraktischen und teoretischen Unterricht ausgeschlossen werden.
Mindestens ein Dozent der Schule ist als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Unfallquellen können ihm oder im Sekretariat gemeldet werden.

4. Ordnungsmaßnahmen

Wer gegen diese Hausordnung verstößt (z.B. Missachtung der Schulordnung, Beleidigung von Lehrpersonal und Mitarbeitern der Verwaltung), wird mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung belegt. Dies kann im Einzelfall bis zum Schulausschluss führen.

Der Schulausschluss entbindet nicht von der Zahlung od. Restzahlung der Kursgebühr.

5. Inkrafttreten der Hausordnung

Diese Hausordnung tritt am 12.09.2008 im Einvernehmen mit dem Schulausschuss (Institutsleitung) in Kraft.